Mit uns können Sie rechnen.
Basierend auf den Massenberechnungen erstellen wir auf Wunsch auch gerne Ihre Zwischen-, Teilschluss- und Schlussrechnungen.
Claim Management
Wir überprüfen die Leistungsverzeichnisse Ihrer Auftraggeber auf fehlende und fehlerhafte Leistungsbeschreibungen, erfassen auf der Baustelle alle zusätzlich ausgeführten, aber nicht in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen, und unterstützen Sie bei der Erstellung entsprechender Nachtragsangebote. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-How: Welche vertragliche Ergänzungen machen Sinn in einen Werkvertrag aufzunehmen. Welche Vorbemerkungen sind AGB-widrig.Subunternehmerprüfung
Des Weiteren übernehmen wir gerne die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen Ihrer Subunternehmer.- Unterstützung bei der Vergabe und Verhandlung von Handwerksleistungen.
- Partnerschaftliche Vertragsabwicklungen.
Aufmaß
Wir übernehmen für sämtliche Hochbaugewerke alle Aufmaßtätigkeiten auf der Baustelle. In Abstimmung mit Ihren Mitarbeitern und Bauherrn vor Ort erfassen wir zuverlässig und schnell Ihre Leistungen. Hierbei kommen u.a. moderne Laser-Entfernungsmesser zum Einsatz.Vom Leistungstext abweichende oder nicht aufgeführte Leistungen werden schriftlich und falls notwendig mittels Kamera dokumentiert. Das Aufmaß kann zu jederzeit erstellt werden. Im Idealfall beginnen wir vor oder zu Beginn der Ausführung um mit dem Bauherrn das exakte Leistungssoll abzustimmen. (Denn fast keine Leistungsbeschreibung ist eindeutig) Aufmaße und Massenberechnungen werden nach den Grundlagen der VOB §14 erstellt. Vorteil ist die exakte Kostenübersicht vor der Ausführung.
Die Ansprüche, die an das Aufmaß und Abrechnung gestellt werden sind in den meisten Fällen sehr zeitaufwendig.
Aufmaß und Massenberechnung sind die Grundlagen für die Abrechnung Ihrer Leistungen. Die VOB formuliert in §14 die Ansprüche, die an Aufmaß und Abrechnung gestellt werden.
Exaktes Aufmaß und ordnungsgemäße Massenberechnung erfordern vielfach einen hohen Zeitaufwand bei Ihnen und Ihrem Vertragspartner. Dadurch erfolgt die Abrechnung der Leistungen nicht immer zeitnah zur Leistungsausführung, so dass der Nachweis von strittigen Leistungen oft schwer fällt. Gehen Sie hier einen neuen Weg, der Ihnen sämtliche Vorteile des modernen Aufmaßes bringt und gleichzeitig Ihre Fixkosten senkt: Vergeben Sie das Aufmaß!
Massenberechnung
Die Aufstellung der Massenberechnung auf der Grundlage von Bauzeichnungen und/oder örtlichem Aufmaß erfolgt mittels moderner Bausoftware. Die Software entspricht der Regelung für elektronische Bauabrechnung (REB 23.003). Die Abrechnungsregeln der VOB werden selbstverständlich beachtet.Alle Berechnungen werden im notwendigen Umfang kommentiert, so dass Ihr Auftraggeber die abgerechneten Leistungen nachvollziehen kann. Wenn notwendig werden Berechnungen auch durch Skizzen und Fotos näher erläutert. Auf besonderen Wunsch fertigen wir auch komplette farbig angelegte Abrechnungszeichnungen auf der Grundlage vorhandener Pläne an.
Nach Ihren Vorgaben kann die Massenberechnung entweder kumulativ oder periodisch ausgefertigt werden. Ebenso ist es möglich, die Massenberechnung nach Kostenträgern und/oder Gebäudeteilen zu splitten (z.B. Abrechnung nach Wohnungen bei Modernisierungen). Die Massenberechnung erhalten Sie als PDF-Datei und/oder als GAEB-Datei (*.d11) zur Weiterverarbeitung mit Ihrer eigenen Abrechnungs-Software per Email.